Aktionsbündnis Streuobst

Streuobst auf einer LBV-Fläche in Himmelstadt (Marlis Heyer)
Streuobst auf einer LBV-Fläche in Himmelstadt (Marlis Heyer)

Im Oktober 2021 wurde der Bayerische Streuobstpakt unterzeichnet. Mit dabei waren neben der Staatsregierung auch verschiedene Verbände, darunter der LBV. Zur Unterstützung des Streuobstpaktes initiierte der LBV gemeinsam mit BN und DVL das Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“. Dies ist auch für unsere unterfränkischen LBV-Gruppen interessant, da sich hier viele mit dem Thema Streuobst beschäftigen, selbst Streuobstflächen pflegen und bewirtschaften.

 

Das Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ wird über das Landschaftspflegeprogramm (LNPR) gefördert, die Abrechnungen erfolgt daher im Projekt entsprechend der LNPR-Pauschalen. Generell gelten die Fördermöglichkeiten, die über den LBV abgewickelt werden können, für Pacht- und Eigentumsflächen des Verbandes. Die Gelder sollen sowohl der Neuanlage als auch der Pflege von Streuobstbeständen zugutekommen. Im LBV ist Leonie Gloß überregionale Ansprechpartnerin. 

 

Um eine Pflege-Förderung zu erhalten, werden die Bäume vorher auf ihren Pflegeaufwand geschätzt und einer Pflegeklasse (1, 2, 3) zugeteilt. Wichtig ist hierbei, dass die Pflege zumindest unter Anleitung von fachkundigem Personal durchgeführt wird – darunter fallen Baumwarte, Streuobstfachwirte oder etwa Kreisfachberater*innen für Gartenbau und Landespflege. Solltet ihr in der Gruppe über langjähriges Know How verfügen, aber kein Zertifikat vorweisen können, wendet euch an die Streuobstberater*innen eures Landkreises: Sie können unkompliziert beurteilen, ob eure Erfahrung für die Fördermittel-Maßgaben ausreicht. Andernfalls ist auch die Beauftragung Dritter zur Pflege möglich – hier kümmert sich Leonie Gloß in Hilpoltstein zentral um die Abwicklung.

Die Neupflanzung von hochstämmigen Obstbäumen (am besten regionale Sorten) auf LBV Flächen wird ebenfalls über das Projekt gefördert. Die Fördersumme inkludiert die Kosten für das Pflanzgut, bei Notwendigkeit einen Weideverbissschutz, sowie die Kosten für Pflanzung und Pflege in den ersten fünf Standjahren des Baumes (gezählt ab 1. Vegetationsperiode nach der Pflanzung). Wichtig ist, dass bei Neupflanzung auf Pachtgrundstücken die Pacht noch mindestens fünf Jahre läuft.

 

Auch Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Streuobst ist förderfähig – wenn ihr eine Veranstaltung zum Thema plant, eine Mitmach-Initiative, wie etwa Erntefeste organisiert oder eine Sortenbestimmungsaktion finanzieren wollt, gibt es Unterstützung! Übrigens gibt es vom LBV auch eine schöne Poster-Ausstellung zum Thema – ihr findet sie auf der LBV-Homepage unter Naturschutz/Lebensräume schützen/Streuobstwiesen.

 

 

Das Projekt „Aktionsbündnis Streuobst“ läuft noch bis zum 31.12.2028. Ihr habt Beratungsbedarf? Bitte wendet euch an Leonie Gloß. Sie berät euch gerne und plant mit euch die Umsetzung von Streuobstmaßnahmen und organisiert die Förderabstimmung mit der uNB. Mail: leonie.gloss@lbv.de

Wie sehen die Abläufe für Förderung und Maßnahmeplanung aus?

Überblick Maßnahmeablauf und Finanzierungsablauf als Download
Hier findet ihr ein Organigramm zum Ablauf für Maßnahme und Förderungen im Rahmen des Aktionsbündnis Streuobst.
Maßnahmenablauf_Finanzierungsablauf_neu.
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